Ratgeber > Kassen müssen Alternativmedizin nicht bezahlen
Canonical URL

Gesundheit

Kassen müssen Alternativmedizin nicht bezahlen

 Darmstadt (dpa) - Krankenkassen müssen nicht alle Behandlungen der anthroposophischen Alternativmedizin bezahlen. Das hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt entschieden.

Das Hessische Landessozialgericht hat die Klage einer 77-Jährigen abgelehnt, die Kosten für eine sogenannte rhythmische Massage erstattet haben wollte. Der Gemeinsame Bundesausschuss habe «diese Behandlungsmethode weder anerkannt, noch habe er sich mit diesem Heilmittel befasst», teilte die Justizbehörde am Donnerstag (2. Februar) mit (Aktenzeichen: L 8 KR 93/10). Alternative Methoden seien nicht automatisch ohne jegliche Prüfung ihres Nutzens und ihrer Wirtschaftlichkeit von den Krankenkassen zu bezahlen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.


© OAZ-Online, 02.02.2012, 17:20 Uhr
Canonical URL
Social Bookmarks:

Suche in Ratgeber

Mehr Ratgeber

Weitere Meldungen

Weitere Fotos

Oops die Fehlerbox

Ihre Meinung ist uns wichtig

Sollten Sie einen Fehler gefunden oder eine Anmerkung für uns haben, sind wir dankbar für alle Hinweise. Schicken Sie uns eine E-Mail an:

desk@dnn-online.de

Linkempfehlungen