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Sachsen regelt Umgang mit Katastrophenfällen - Günstige Darlehen bei Hochwasser und Tornados
Dresden. Sachsen will künftig besser auf Katastrophen reagieren und hat deshalb eine Konzeption für den Umgang mit Elementarschadensereignissen - so der offizielle Begriff - erstellt. Am Dienstag erläuterte Innenminister Markus Ulbig das Konzept im Kabinett.
Wesentliche Teile zur Hilfe bei Katastrophenschäden hatte das Land schon im vergangenen Jahr in einer Richtlinie schwarz auf weiß geregelt. Die Förderung soll außergewöhnliche Notlagen mildern, die durch Hochwasser, Unwetter oder Waldbrände entstehen. Anlass war eine Häufung von Katastrophen 2010. Bei zwei Hochwassern und einem Tornado hatte Sachsen Schäden von mehr als einer Milliarde Euro registriert. Ulbig forderte Bürger und Kommunen auch am Dienstag auf, selbst Vorsorge zu treffen.
Das neue Konzept beschreibt die Abläufe bei der staatlichen Hilfe von Katastrophenschäden. „Bei solchen außergewöhnlichen Ereignissen muss den Menschen vor Ort schnell geholfen werden. Auch muss die Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur, zum Beispiel Straßen, Brücken, Schulen kurzfristig gewährleistet sein“, erklärte Ulbig. Die Konzeption einschließlich der Richtlinie ermögliche der Regierung ein koordiniertes Handeln sowie ein schnelles Reagieren. Bei den Landesdirektionen soll es beispielsweise einen Wiederaufbaustab geben. Die Förderung für Privathaushalte, Vereine und Unternehmen besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Der Zinssatz beträgt 1,5 Prozent. Die Hilfe setzt eine unverschuldete Notlage und eine Bedürftigkeit voraus.
Wesentliche Teile zur Hilfe bei Katastrophenschäden hatte das Land schon im vergangenen Jahr in einer Richtlinie schwarz auf weiß geregelt. Die Förderung soll außergewöhnliche Notlagen mildern, die durch Hochwasser, Unwetter oder Waldbrände entstehen. Anlass war eine Häufung von Katastrophen 2010. Bei zwei Hochwassern und einem Tornado hatte Sachsen Schäden von mehr als einer Milliarde Euro registriert. Ulbig forderte Bürger und Kommunen auch am Dienstag auf, selbst Vorsorge zu treffen.
Das neue Konzept beschreibt die Abläufe bei der staatlichen Hilfe von Katastrophenschäden. „Bei solchen außergewöhnlichen Ereignissen muss den Menschen vor Ort schnell geholfen werden. Auch muss die Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur, zum Beispiel Straßen, Brücken, Schulen kurzfristig gewährleistet sein“, erklärte Ulbig. Die Konzeption einschließlich der Richtlinie ermögliche der Regierung ein koordiniertes Handeln sowie ein schnelles Reagieren. Bei den Landesdirektionen soll es beispielsweise einen Wiederaufbaustab geben. Die Förderung für Privathaushalte, Vereine und Unternehmen besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Der Zinssatz beträgt 1,5 Prozent. Die Hilfe setzt eine unverschuldete Notlage und eine Bedürftigkeit voraus.
© OAZ-Online, 21.02.2012, 20:53 Uhr
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